PGR-WAHL 2022

Wahlergebnis

Jede aktiv wahlberechtigte Person kann gegen das Wahlergebnis bis längstens zwei Wochen nach dem Wahltag schriftlich beim Wahlvorstand der Pfarre Einspruch erheben. Dieser hat den Einspruch unverzüglich dem Pfarrer zu melden und dem Wahlbeirat des Vikariats zur Entscheidung vorzulegen. (WO 7.3a)
(Wahlvorstand: Christoph Güttl, Elisabeth Hohlmayer, Hannes Spitzer, Johannes Güttl)

Die längstens binnen drei Monaten zu fällende Entscheidung des Bischofsvikars über den Einspruch ist endgültig. (WO 7.3b)